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Information zu neu erhobener Netzentgeldumlage gem. § 19 StromNEV ab 01.01.2012

Mit der Neufassung der Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) von 2011 werden Stromabnehmer mit einem Jahresverbrauch von über 10.000.000 kWh und einer Benutzungsstundenzahl von über 7.000 h von den Netzentgelten befreit.

Da die Netzbetreiber natürlich nicht auf das Geld verzichten, ist eine neue Umlage eingeführt worden (§ 19 StromNEV). Diese Umlage, haben alle anderen Stromkunden (gewerbliche wie private) zu tragen. Das heißt, große Industriebetriebe mit hohem Energieverbrauch werden durch alle anderen Stromkunden subventioniert.
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