Was bringt mir enqe bzw. die Zertifizierung
Welche Vorteile bringt enqe?
Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) mit der Einführung des Energiepasses verstärkt die Nachfrage dieser entsprechenden Dienstleistung. Dieser Nachfrage darf nur mit einem qualifizierten Angebot begegnet werden, so dass an die in diesem Bereich tätigen Berater gewisse Anforderungen gestellt werden müssen. Der damit einhergehende definierte Qualitätsstandard wird ins öffentliche Bewusstsein gerückt.
Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist (noch) nicht geschützt. Die Ausbildung dazu ist breit gefächert, unterliegt keiner Qualitätskontrolle und jeder versteht etwas anderes darunter. Der Hausbesitzer weiß i. d. R. nicht, über welche Fähigkeiten und Qualitäten sein Berater verfügt.
Bereits in der Grundsatzerklärung bei der Gründung des GIH wurde ausgeführt, dass die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems zur gewerbeunabhängigen Energieberatung ein sehr wichtiges Ziel darstellt.
Wenn auch die novellierte EnEV den Energiepass bundeseinheitlich regeln soll, ist das Baurecht nach wie vor Ländersache. Deshalb ist es sinnvoll, Zertifizierungsstellen auf regionaler Ebene einzuführen, die aber bundesweit koordiniert werden. Der GIH Bundesverband hat mit seiner Siegelordnung eine bundeseinheitliche Richtlinie als Rahmen vorgegeben. Die Umsetzung erfolgt aber aufgrund der baurechtlichen Situation in den einzelnen Ländern, wobei mehrere Landesverbände gemeinsame Zertifizierungs- und Siegelkommissionen bilden können. Art und Ausführung von Stempel und Ausweis sind einheitlich.
Primär beziehen sich die gestellten Anforderungen nicht auf die alleinige Ausstellung des Energiepasses, sondern auf eine qualitativ hochwertige Energieberatung.
Verlangt werden als Aus- und Weiterbildung mindestens der HWK-Lehrgang Energieberater oder eine gleich- / höherwertige Bildung, jährliche Fortbildung, nachzuweisende Berufserfahrung, Verwendung zertifizierter Software sowie die Verpflichtung zur neutralen unabhängigen Beratung.
Diese Voraussetzungen werden durch die Zertifizierungsstelle geprüft und überwacht. Eine Zertifizierungskommission entscheidet nach Prüfung eines Beratungsberichtes in jedem Einzelfall über die Vergabe des Siegels. Die Zertifizierung gilt vorerst drei Jahre und verlängert sich mit dem Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung. Zertifizierungsstelle und –kommission unterliegen ihrerseits wiederum Qualitätsrichtlinien.
Das Siegel an sich bestätigt zunächst „nur“, dass sich der Träger umfangreich hat ausbilden lassen, sich bestimmten Qualitäts- und Verhaltensregeln unterwirft und sich von einer neutralen Zertifizierungsstelle überprüfen lässt.
Der Endkunde hat damit die Gewähr, dass er eine qualitativ hochwertige neutrale Beratung erhält, bei der die Vertretung seiner Interessen im Vorgrund steht.
Aber auch für den Energieberater selbst bringt das Siegel durchaus gewichtige Vorteile. Durch die gewollte Zuständigkeit der Landesverbände können diese Lobbyarbeit betreiben, Siegelträger als nachweisberechtigt für Bauvorlagen zu führen. Die Zulassungen für BAFA und KfW können verhandelt werden. Das Siegel kann dazu dienen, das Prädikat BAFA-Vor-Ort-Berater nach dessen Beendigung (12-2006) abzulösen.
Qualifizierten Kollegen erschließen sich damit neue Aufgabengebiete; sie können ihren Kunden Sicherheit bieten in einem derzeit äußerst unübersichtlichen Markt; sie setzen sich gegenüber Mitbewerbern positiv ab; sie sind ausgezeichnet; sie verbessern ihr Image; sie haben mit dem Siegel ein Werbemittel.
Sie geben aber auch ihrem am Qualitätsverbund beteiligten Verband ein wichtiges Instrument an die Hand, ihre Interessen im Wettbewerb zu vertreten.
Fazit: Der Energieberater ist zertifiziert.
Herbert Stapff, GIH Bundesverband, Dokumentation
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