So werde ich qualifizierter Energieberater
Als Grundvoraussetzung steht die Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) oder eine gleichwertige Ausbildung. Es ist von Vorteil in einem GIH-Verband Mitglied zu sein, der die Zertifizierung ausführt und überprüft. Nichtmitglieder bezahlen eine höhere Gebühr.
In Baden-Württemberg wird dies durch den GIH Baden-Württemberg e.V. ausgeführt. Informationen zum Verein finden Sie unter www.gih-bw.de.
Dem persönlichen Antrag auf Qualitätssiegel müssen folgende Unterlagen beigefügt werden.
Neben den Neutralitätserklärung und Qualifikationsunterlagen (Urkunde bzw. Nachweis der Ausbildung und der Berufserfahrung), gehört ein Lichtbild und der Zahllungsbeleg über die Gebühren zum Antrag. Dem dazugehörenden Beratungsbericht sollte eine ergänzende Zusammenfassung vorangestellt sein. Dazu steht ein entsprechendes Beispiel zur Verfügung. Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen auf CD wird von der Stuttgarter Geschäftsstelle diese der unabhängigen Siegelkommission vorgelegt.
Die Siegelordnung ist die Grundlage und Verpflichtung eines jeden Siegelträgers und muss eigenhändig unterschrieben beigelegt sein.
Als weitere wichtige Unterlage muss die persönliche Erklärung des Energieberaters zur Neutralität ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben den eingereichten Unterlagen angehängt sein.
Mit Einreichung der Unterlagen an die Prüfungskommission bzw. Zertifizierungsstelle muss eine Überweisung gem. der Siegelordnung (s. Antrag) als Vorauszahlung auf dem genannten Konto geleistet werden. Die Rechnungsstellung / Quittung erfolgt zeitnah im Anschluss. Die Siegelerstellung mit Ausweis und Zertifikat wird daraufhin in Auftrag gegeben. In diesem Zuge wird von der Siegelstelle die Beraternummer vergeben.
Die Vorteile und Möglichkeiten der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit entnehmen Sie bitte dem Beitrag „Welche Vorteile bringt das Siegel?“
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