Mindestanforderungen an den eingereichten Beratungsbericht
Der Antrag zur Zertifizierung sollte, neben den allgemeine Angaben zum Berater bzw. zur Beratung auch einen Beratungsbericht, enthalten.
Ergänzt durch eine GIH-Zusammenfassung gibt sie dem Bauherrn einen schnellen Überblick um auch mit Dritten (Handwerkern, Planern etc.) über den Bericht zu sprechen, ohne mühsam im Bericht die Einzelheiten suchen zu müssen. Sie ist daher keine Forderung der Siegelkommission sondern soll als Vereinfachung für den Beratenden dienen.
Dort werden nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristig sinnvolle Maßnahmen dargestellt sein. In jedem Fall soll ein Diagramm mit den Endenergiebedarfskennwerten für die verschiedenen Sanierungszustände enthalten sein.
Als Basis für die Berechnung sollte im Normalfall der tatsächliche witterungsbereinigte Endenergieverbrauch der letzten 3 bis 4 Jahre zu Grunde gelegt werden. Eine Berechnung auf der Basis von Standardrandbedingungen (z.B. der EnEV) ist in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Einzelofenheizung, Neuerwerb der Immobilie, wesentliche Änderung der Nutzungsbedingungen) möglich.
Zumindest als Anhang sollten die Bauteilwerte (Flächen und U-Werte) im IST-Zustand und nach Sanierung dargestellt sein.
enthalten.
Wichtig:
Bitte künftig beachten, dass Beratungsberichte nur noch mit vorangestellter Zusammenfassung geprüft werden.
Mehr Infos finden Sie den Links und den Downloads