Zertifizierung
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GIH-Zertifizierung / bundeseinheitliche Qualitätssicherung

Qualitätssicherung für Gebäudeenergieberater, ein längst fälliges Instrument zur Umsetzung einer gewerkeübergreifenden neutralen Energieberatung. Zur Umsetzung Qualitässicherung auf Grundlage der bundeseinheitlichen Siegelordnung haben die sich GIH-Verbände zum Siegelverband Süd zusammengeschlossen.

Zentrale Sammelstelle der Anträge ist die darauf aufgeführte Adresse. Für Rückfragen möchten wir Sie bitten den jeweiligen Ansprechpartner aus Ihrem GIH-Verband zu kontaktieren.

Haben Sie als Nichtmitglied interesse an einer Zertifizierung möchten wir Sie bitten sich ebenfalls an den Verband in Ihrer Nähe zu wenden. Nachstehende Verbände haben ihre Aktivitäten zur Zertifizierung / Qualitätssicherung im Siegelverband Süd zusammengefasst.

Mehr Infos zum Siegel finden Sie rechts bei den Links.

ab 1.1.2012 geht die Qualifizierung GIH Siegel in enqe (europäisches Netzwerk qualitätsgeprüfter Energieberater) über. Konkrete Anforderung unter www.enqe.de


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Beratungsbericht
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Mindestanforderungen an den eingereichten Beratungsbericht

Der Antrag zur Zertifizierung sollte, neben den allgemeine Angaben zum Berater bzw. zur Beratung auch einen Beratungsbericht, enthalten.

Ergänzt durch eine GIH-Zusammenfassung gibt sie dem Bauherrn einen schnellen Überblick um auch mit Dritten (Handwerkern, Planern etc.) über den Bericht zu sprechen, ohne mühsam im Bericht die Einzelheiten suchen zu müssen. Sie ist daher keine Forderung der Siegelkommission sondern soll als Vereinfachung für den Beratenden dienen.
Dort werden nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristig sinnvolle Maßnahmen dargestellt sein. In jedem Fall soll ein Diagramm mit den Endenergiebedarfskennwerten für die verschiedenen Sanierungszustände enthalten sein.

Als Basis für die Berechnung sollte im Normalfall der tatsächliche witterungsbereinigte Endenergieverbrauch der letzten 3 bis 4 Jahre zu Grunde gelegt werden. Eine Berechnung auf der Basis von Standardrandbedingungen (z.B. der EnEV) ist in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Einzelofenheizung, Neuerwerb der Immobilie, wesentliche Änderung der Nutzungsbedingungen) möglich.

Zumindest als Anhang sollten die Bauteilwerte (Flächen und U-Werte) im IST-Zustand und nach Sanierung dargestellt sein.
enthalten.

Wichtig:
Bitte künftig beachten, dass Beratungsberichte nur noch mit vorangestellter Zusammenfassung geprüft werden.

Mehr Infos finden Sie  den Links und den Downloads


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Weiterführende Links
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Downloads
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