erstellt am 20.08.2011 08:56
Die Informationsflut zur neuen Expertenliste für die Bundesförderprogramme erhöht sich täglich. Einschlägige Newsletter und Fachzeitschriften haben schon darüber sehr früh darüber berichtet obwohl die detaillierte Ausgestaltung noch erarbeitet wird.
Die dena welche von den Bundesministerien beauftragt wurde für die Bundesförderprogramme eine qualifizierte Expertenliste zu erstellen befindet sich zur Zeit in der Endabstimmung mit den Auftraggebern, der KFW und den Verbänden. Somit ist es möglich das sich die Eintragungsvoraussetzungen noch um Feinheiten verändern können.
Lesen Sie dazu das Wichtigste
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Die Bundesministerien haben die dena mit der Erstellung einer Liste beauftragt.
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die neue Liste wird zukünftig von der dena betreut
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die GIH Verbände überprüfen die Qualifikation Ihrer Mitglieder selbst (Option)
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die Mindestqualifikation für KFW Effizienzhaus 40 und 55 wird angehoben.
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die GIH Mitglieder erfüllen in der Regel diese Anforderung an die Sachverständigen für KFW 40 / 55 Effizienzhäuser.
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die neue Liste ist nur für die BAFA – Beratung und KFW 40 / 55 Effizienzhäuser
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nur wer in der neuen Liste verzeichnet ist, darf ab 1.1.2012 BAFA-Anträge stellen
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nur wer in der neuen Liste verzeichnet ist, darf ab Mitte 2012 die von der KfW geforderte Bestätigung zum Kreditantrag für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 unterschreiben
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nur wer in der neuen Liste verzeichnet ist, darf Mitte 2012 die von der KfW geförderte Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben
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der Eintrag ist erst ab dem 4.Oktober 2011 möglich
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die neue Liste wird am 15. Dezember 2011 veröffentlicht
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Berater welche die Übergangsregelungen erfüllen, können sich bis zum 31.3.2012 in die neue Liste eintragen lassen.
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der Eintrag ist kostenpflichtig
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die Nachweise über Grund- und Zusatzqualifikation werden von der dena oder den GIH Verbänden (Option) geprüft.
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für die erforderlichen Rezertifizierungen müssen regelmäßige Fortbildungen nachgewiesen werden (16 Stunden in zwei Jahren)
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Für die Ausstellung von Energieausweisen, das erstellen von KFW Bestätigungen für KFW 70, 85, 100 und 115 Effizienzhäuser sowie die Baubegleitung für diese Effizienzhäuser ist der Eintrag in die Liste (nach heutigem Stand) nicht erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Beratungsleitungen.
Zusammenfassend können wir davon ausgehen das sich für die meisten GIH Mitglieder nichts ändert. Die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung zum Vor-Ort-Beratungsprogramm haben sich nicht geändert. Die Voraussetzungen für die Effizienzhäuser KFW 40 und 55 seither Ausstellungsberechtigung nach §21 EnEV2009 werden nun auf GIH Niveau angehoben.
Unser Forum haben wir im Bereich der Energieberaterdatenbank unter BAFA Vor-Ort- Beratung um die dena – Liste erweitert.